Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Citigrund Immobilien GmbH (im Weiteren: „wir“) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652ff. BGB und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (gemeinschaftlich im Weiteren: „Kunde“ oder „Sie“) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilien. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer bzw. der Vermieter oder Mieter einer Immobilie. Diese AGB gelten für Maklerverträge betreffend Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern sowie für die Vermittlung/Nachweis von Mietverträgen über Wohnraum. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen oder Fernabsatzverträgen gelten ergänzend die Verbraucher-Widerrufsrechte nach §§ 312b, 312c, 312g, 355 BGB einschließlich § 356 BGB.

Für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum gelten die gesetzlichen Vorgaben der Wohnungsvermittlung; die Vergütungspflicht richtet sich nach der gesetzlichen Lage zum Bestellerprinzip.

1. Maklervertrag

Ein Maklervertrag zwischen uns und dem Kunden kommt in Textform (§ 126b BGB) zustande. Dies gilt insbesondere für Nachweis-/Vermittlungsverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (§ 656a BGB). Erklärungen per E‑Mail genügen. Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten uns gegenüber nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir unsere Leistungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr

Maklerverträge können auch im elektronischen Geschäftsverkehr (über Website, E-Mail, Online-Portal) geschlossen werden. Bei Vertragsschlüssen mit Verbrauchern über elektronische Medien gelten die besonderen Pflichten des § 312j BGB. Nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Bestätigung des Maklervertrags in Textform (E-Mail ausreichend), die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält. Bei Nichteinhaltung der Anforderungen nach Satz 2 ist der Maklervertrag unwirksam (§ 312j Abs. 4 BGB). Ein Provisionsanspruch entsteht nicht.

3. Angebote

Unseren Angeboten liegen die von Dritten erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

4. Weitergabe von Informationen und Angeboten

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden selbst bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Kommt infolge einer Weitergabe ein Hauptvertrag zustande, besteht unser Provisionsanspruch, wenn unsere Angaben für den Vertragsschluss kausal waren und der abgeschlossene Vertrag dem nachgewiesenen Geschäft wirtschaftlich entspricht. Maßgeblich sind § 652 BGB und die Grundsätze der wirtschaftlichen Identität. Vorkenntnis

Ist Ihnen das von uns nachgewiesene/angebotene Objekt oder der Vertragspartner bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens bei der ersten Objektbesichtigung, schriftlich (Textform ausreichend) unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Ein Provisionsanspruch entfällt, wenn Vorkenntnis vorlag und unsere Tätigkeit nicht (mit-)ursächlich war. Unterlassen Sie die Mitteilung und nehmen weitere Maklerleistungen in Anspruch, kann dies nach den Umständen des Einzelfalls zur Kausalität führen. Die Beweislast für das Vorliegen einer provisionsschädlichen Vorkenntnis trägt der Kunde.

Soweit Sie nachweisen, dass uns durch die Weitergabe ein geringerer Aufwand entstanden ist oder dass der Dritte das Objekt auch ohne Ihre Weitergabe über uns erfahren hätte, ist die Provision angemessen zu reduzieren.

Diese Regelungen gelten nicht, wenn Sie die Informationen an Ehepartner, Lebenspartner oder zur gemeinsamen Haushaltsführung berechtigte Personen weitergeben, um eine gemeinsame Erwerbsentscheidung zu treffen.

5. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden („Doppeltätigkeit“). Bei Kaufverträgen über Wohnungen/Einfamilienhäuser gelten die §§ 656c, 656d BGB: Lassen wir uns von beiden Parteien einen Maklerlohn versprechen, müssen die Verpflichtungen betragsmäßig gleich sein (§ 656c BGB); bei Überwälzung auf den Käufer ist die Fälligkeit zugunsten des Käufers an die Zahlung durch den Verkäufer gekoppelt (§ 656d Abs. 1 S. 2 BGB). Über Art und Umfang einer Doppeltätigkeit erteilen wir auf Verlangen Auskunft.

6. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grundlage unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag (notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag, im Weiteren: „Hauptvertrag“) bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglichen angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das von uns angebotene Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.  Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag geschlossen wird. Dies gilt auch bei Erwerb eines von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objektes im Zuge eines Bieterverfahrens insbesondere einer Zwangs- oder sonstigen Versteigerung. Wird der Hauptvertrag unter aufschiebender Bedingung geschlossen, ist die Provision mit Bedingungseintritt fällig. Erlischt der Hauptvertrag aufgrund einer auflösenden Bedingung oder eines Rücktritts aus Gründen in der Sphäre einer Partei, bleibt der Provisionsanspruch unberührt. Bei Kauf von Wohnungen/Einfamilienhäusern gelten ergänzend §§ 656a–d BGB.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechtes erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

Abweichend von vorstehender Regelung entsteht ein Provisionsanspruch gegenüber Käufern die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind (a) für den Fall, dass wir bereits mit dem Verkäufer eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen haben (Doppeltätigkeit im Sinne von § 656c BGB) oder (b) für den Fall einer Vereinbarung im Sinne von § 656d BGB, die den Käufer zur Beteiligung (Zahlung oder Erstattung) an der Provision verpflichtet nur wenn wir nachweisen können, dass mit dem Verkäufer ebenfalls eine Provisionszahlung vereinbart wurde, die die Höhe der vom Käufer zu zahlenden Provision nicht übersteigt.

7. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch besteht auch bei zeitlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Folgegeschäften, sofern unsere Nachweis‑/Vermittlungstätigkeit hierfür (mit-)ursächlich war und wirtschaftliche Identität vorliegt.

8. Höhe der Provision, Fälligkeit und Verzug

Die von uns im jeweiligen Angebot oder im Maklervertrag genannte Provision wird mit Zustandekommen des Hauptvertrages (mit dem Vertragsdatum, in Fällen aufschiebbarer Bedingungen nach deren Eintreten), zur Zahlung fällig. Abweichend von vorstehender Regelung wird der Provisionsanspruch gegenüber Käufern die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind im Fall einer Vereinbarung im Sinne von § 656d BGB, die den Käufer zur Beteiligung (Zahlung oder Erstattung) an der Provision verpflichtet, erst dann fällig, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung der Provision nachgekommen ist oder wir einen entsprechenden Nachweis hierfür erbringen. Die Stellung einer Rechnung ist stets keine Fälligkeitsvoraussetzung.

Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, in allen anderen Fällen in Höhe von 9 Prozentpunkten jeweils über dem gültigen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens beliebt unberührt.

Bei Kaufverträgen ist Berechnungsgrundlage der Provision der Kaufpreis inklusive einer eventuell gesondert ausgewiesenen Mehrwertsteuer und inklusiver aller Nebenentgelte. Bei Fehlen eines von uns ausdrücklich genannten und wirksam vereinbarten Provisionssatzes richtet sich die Höhe unserer Provision im Übrigen nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung.

9. Haftungsausschluss

Die von uns übermittelten Objektangaben beruhen auf Informationen der Eigentümer, Vermieter oder sonstiger Dritter. Wir sind verpflichtet, diese Angaben auf Plausibilität zu prüfen und offensichtliche Widersprüche aufzuklären. Eine Haftung für die Richtigkeit von Angaben Dritter besteht nur, soweit wir unsere Prüfpflichten verletzt haben.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbegrenzt. Für sonstige Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

Etwaige Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme einer Haftung aus Vorsatz, verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages, längstens jedoch nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Datenschutz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden und Interessenten zum Zweck der Vertragsanbahnung und -durchführung (Maklervertrag, Exposé- und Terminverwaltung, Kommunikation, Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; soweit erforderlich zusätzlich zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (z. B. Aufbewahrung, Geldwäscheprüfungen) nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (z. B. Dokumentation von Vermittlungsvorgängen, Geltendmachung rechtlicher Ansprüche, Direktwerbung per E‑Mail für eigene ähnliche Dienstleistungen) nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit wir ausnahmsweise eine Einwilligung einholen (z. B. für bestimmte Kontaktkanäle/Newsletter), erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Widerruf ist so einfach wie die Erteilung der Einwilligung.

(2) Im Rahmen unserer Tätigkeit übermitteln wir Daten an Empfänger (z. B. Eigentümer, Kauf-/Mietinteressenten, Notariate) nur soweit für Nachweis/Vermittlung erforderlich, sowie an von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (IT-, Hosting-, CRM‑ und Kommunikationsdienstleister) auf vertraglicher Grundlage gemäß Art. 28 DSGVO; dabei verpflichten wir diese zur Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen und – soweit einschlägig – zu Unterauftragsregelungen nach Art. 28 Abs. 2, 4 DSGVO.

(3) Eine Übermittlung in Drittländer findet nur statt, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO (insb. Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien) vorliegen; hierüber informieren wir im Einzelfall gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO.

(4) Speicherdauer: Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur solange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist; anschließend löschen wir die Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sind feste Fristen nicht möglich, legen wir transparente Kriterien für die Festlegung der Dauer zugrunde (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO.

(5) Betroffenenrechte: Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e/f DSGVO; insbesondere kann jederzeit der Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung widersprochen werden; in diesem Fall verarbeiten wir die Daten nicht mehr für diese Zwecke (Art. 21 Abs. 1–4 DSGVO) (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 21). Sofern eine Verarbeitung auf Einwilligung beruht, kann diese jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

(6) Informationspflichten: Bei Erhebung der Daten informieren wir nach Art. 13 DSGVO über Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Empfänger- bzw. Kategorien von Empfängern, ggf. Drittlandübermittlungen, Dauer bzw. Kriterien der Speicherung, Betroffenenrechte, Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeiten, Pflicht zur Bereitstellung der Daten und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung.

(7) Hinweise zur elektronischen Kommunikation/Marketing: Für Direktwerbung per elektronischer Post beachten wir das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO und holen – soweit rechtlich erforderlich – vorab eine Einwilligung ein, die ausdrücklich, informiert und getrennt von anderen Erklärungen erteilt sowie jederzeit widerrufen werden kann; Stillschweigen oder vorangekreuzte Kästchen genügen nicht.

(8) Kontakt für Datenschutzanfragen und Rechteausübung: [Unternehmen, Anschrift, E‑Mail]. Wir beantworten Anfragen zeitnah und innerhalb der gesetzlichen Fristen. Weitere Details (einschließlich ggf. benannter Datenschutzbeauftragter) können unserer gesonderten Datenschutzerklärung entnommen werden, die wir bei Datenerhebung zur Verfügung stellen (Art. 13 DSGVO).

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist München.

12. Teilunwirksamkeit

Schriftliche und mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Im Zweifel gelten für die Erklärungen der Citigrund Immobilien GmbH die Erleichterungen nach § 127 Abs. 2 BGB. Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für eine ungewollte Regelungslücke.

13. Widerrufsbelehrung für Verbraucher, Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Citigrund Immobilien, Maximiliansplatz 12b, 80333 München, Fax 089-23236399, info@citigrund.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe 

Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, schulden Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, sofern wir Sie zuvor ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und den Wertersatz informiert haben; bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss Ihr Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen (§ 357 Abs. 8 BGB).

Stand: Februar 2026