Die Entscheidung, ein Haus zu verkaufen, treffen Sie nicht nebenbei und leichtfertig. In vielen Fällen steckt das Ende eines Lebensabschnitts hinter dem Entschluss, sich von einer Immobilie zu trennen: Die Kinder sind aus dem Haus, ein Erbe ist zu regeln, ein Umzug steht an. Während die Entscheidung oft lange reift, kommt der Verkauf selbst dann mit einer Vielzahl von Fragen auf einmal: Was ist das Haus wert? Welche Unterlagen brauche ich wirklich und woher bekomme ich sie? Was muss ich Käufern sagen, und was darf ich für mich behalten?
Der Ablauf beim Hausverkauf gliedert sich in fünf Phasen: Vorbereitung und Wertermittlung, Zusammenstellung der Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlung sowie Notartermin und Übergabe. Im Gegensatz zum Verkauf einer Wohnung stehen bei einem Haus Grundstück und Bausubstanz im Mittelpunkt. Entsprechend benötigen Sie weitere Unterlagen wie Baugenehmigung, genehmigte Baupläne, Flurkarte und Bauakte. In München kommen außerdem Besonderheiten hinzu, etwa das gemeindliche Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten oder die hohe Bedeutung des Bodenwerts für den Kaufpreis.
Dieser Artikel führt Sie durch den typischen Ablauf eines Hausverkaufs, nennt die Unterlagen, die Sie benötigen, und zeigt Ihnen Fallstricke, die uns in über 40 Jahren in München immer wieder begegnen. So können Sie sich frühzeitig ein Bild davon machen, was beim Verkauf Ihres Hauses auf Sie zukommt und sich grob an dem beschriebenen Ablauf orientieren.
Haus verkaufen: Ablauf in fünf Phasen
Der grundsätzliche Ablauf eines Immobilienverkaufs ist immer ähnlich. Wie die einzelnen Stationen im Detail aussehen und woran Sie erkennen, ob Ihr Verkauf professionell betreut wird, finden Sie im Artikel “Wie erkenne ich, ob mein Immobilienverkauf professionell abläuft?”. Hier soll es um Spezifika gehen, die ausschließlich den Hausverkauf betreffen.

Phase 1: Ausgangslage klären und Wert ermitteln
Der Ablauf beim Hausverkauf beginnt nicht mit der Arbeit an einem Exposé, sondern mit der Klärung der Ausgangslage: Aus welchem Grund verkaufen Sie und wer ist Ihr potenzieller Käufer? Ein Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren in Trudering spricht andere Interessenten an als ein großes Grundstück in Solln, auf dem ein Bauträger zwei Doppelhäuser sieht. Die Antworten auf die Fragen bestimmen die Strategie, den Preis und die Unterlagen, die Sie benötigen.
Bei der Wertermittlung unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Hausverkauf deutlich von dem einer Wohnung. Eigentumswohnungen werden fast ausschließlich über das Vergleichswertverfahren bewertet. Wird ein Haus bewertet, kommt das Sachwertverfahren hinzu, das Bodenwert und Gebäudewert getrennt betrachtet. In München ist der Bodenwert häufig der größere Posten. Ein Blick auf den Bodenrichtwert Ihrer Lage gibt deshalb eine erste Orientierung, ersetzt aber keine Bewertung des konkreten Objekts.
Phase 2: Unterlagen zusammenstellen
Diese zweite Phase, in der Sie alle Unterlagen zusammensuchen sollten, wird regelmäßig unterschätzt. Dabei entscheidet sie darüber, ob der Verkauf später ins Stocken gerät oder flüssig und wie geplant vonstattengehen kann. Welche Dokumente Sie genau benötigen und wie Sie diese erhalten, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Phase 3: Vermarktung und Präsentation
Eine Immobilie wird unter anderem über Fotos, Grundrisse und eine ehrliche Beschreibung verkauft. Geht es um einen Hausverkauf, kommen weitere relevante Komponenten wie das Grundstück hinzu. Hiervon braucht es eventuell Luftaufnahmen und einen Lageplan, der die Ausrichtung des Gartens und den Abstand zu den Nachbarn visualisiert. Zudem wollen potenzielle Käufer bereits in dieser frühen Phase wissen, wie sie das Grundstück zukünftig ausgestalten können, beispielsweise, ob ein Anbau möglich wäre, ein Dachausbau erlaubt oder die Garage genehmigt ist. Wenn Sie diese Fragen schon im Exposé beantworten, sparen Sie sich viele Rückfragen und signalisieren Seriosität.
Phase 4: Besichtigungen, Käuferprüfung, Verhandlung
Für die Besichtigungsphase Ihres Hauses sollten Sie ausreichend zeitlichen Puffer im Ablauf einplanen. Hausbesichtigungen nehmen mehr Zeit in Anspruch als Wohnungsbesichtigungen und ernsthafte Interessenten kommen meist zweimal – gerne auch in Begleitung eines Architekten, Handwerkers oder der Schwiegereltern. Rechnen Sie damit und halten Sie alle Räumlichkeiten inklusive Keller, Dachboden und Heizungsraum zugänglich. Genau dort entscheidet sich oftmals, ob das Vertrauen hält.
Vor jeder ernstzunehmenden Kaufverhandlung sollte die Finanzierung der Kaufinteressenten vorliegen. Eine Finanzierungsbestätigung der Bank ist bei einem Hauskauf mit den damit einhergehenden hohen Summen keine Formsache, sondern eine wichtige Voraussetzung für eine Reservierung.
Phase 5: Kaufvertrag, Notartermin, Übergabe
Sind sie mit einem Kaufinteressenten in allen Punkten übereingekommen, entwirft der Notar den Kaufvertrag, die Beteiligten stimmen ihn ab, dann wird beurkundet. Nach der Beurkundung dauert es in der Regel noch mehrere Wochen, bis der Kaufpreis fließt: Erst müssen die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, die Löschungsunterlagen der Bank vorliegen und – in München häufig relevant – das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufsrecht eingegangen sein. Erst dann wird das Haus übergeben.
Wie lange dauert das alles?
Eine verlässliche Wochenzahl, wie lange der Verkauf eines Hauses tatsächlich dauert, gibt es nicht. Realistisch ist ein Zeitraum von mehreren Monaten von der ersten Bewertung bis zur Schlüsselübergabe. Die größten Zeitfresser sind erfahrungsgemäß fehlende Bauunterlagen, ungeklärte Erbfragen und ein Angebotspreis, der zunächst zu hoch angesetzt wurde. Wenn Sie diesen drei Fallstricken früh entgegenwirken, verkürzt sich der Ablauf spürbar.
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Hausverkauf?
Damit Sie Ihr Haus reibungslos und ohne Verzögerungen verkaufen können, sollten Sie sich rechtzeitig um alle nötigen Unterlagen kümmern. Diese erhalten Sie unter anderem bei verschiedenen Ämtern.
Aus dem Grundbuchamt: der Grundbuchauszug
Der aktuelle Grundbuchauszug ist das zentrale Dokument. Er besteht aus drei Abteilungen: Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Wohnrechte oder Vormerkungen, Abteilung III die Grundschulden und Hypotheken. Käufer, Banken und Notar wollen einen Auszug sehen, der nicht älter als wenige Wochen ist. Sie erhalten diesen beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts; in München ist das das Amtsgericht München, für das Umland das jeweilige Kreisamtsgericht.
Vom Bauamt: Baugenehmigung, Baupläne, Bauakte
Für einen Hausverkauf sind die genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung unverzichtbar. Sie zeigen, was rechtlich existieren darf – und damit, ob dem Dachausbau, dem Wintergarten oder der Garage tatsächlich stattgegeben wurde. Im Idealfall beinhaltet die Bauakte auch die Baubeschreibung, die Statik und Nachweise über spätere Nutzungsänderungen.
Liegen Ihnen die Unterlagen nicht mehr vor, können Sie als Eigentümer Einsicht in die Bauakte nehmen. In der Stadt München ist hierfür die Lokalbaukommission zuständig, im Umland das Landratsamt oder die Gemeinde. Planen Sie unbedingt ausreichend Zeit ein, denn eine Akteneinsicht und Kopien der relevanten Unterlagen können je nach Behörde einige Wochen dauern.
Vom Vermessungsamt: Flurkarte und Katasterauszug
Die Flurkarte (amtlicher Lageplan) zeigt Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummer und die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück. Den Auszug aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung der Bayerischen Vermessungsverwaltung.
Baulasten und Altlasten: die bayerische Besonderheit
In vielen Bundesländern gehört ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis zu den Standardunterlagen. Bayern kennt kein Baulastenverzeichnis. Verpflichtungen, die anderswo als Baulast eingetragen werden, etwa Abstandsflächenübernahmen oder Geh- und Fahrtrechte, werden in Bayern als Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs gesichert. Ein sorgfältiger Blick in den Grundbuchauszug ersetzt hier also das Baulastenverzeichnis.
Umgekehrt ist es beim Altlastenkataster: Hier gibt es in Bayern ein Verzeichnis, in dem Flächen mit Altlasten oder Altlastenverdacht geführt werden. Dazu können beispielsweise ehemalige Tankstellengelände oder Flächen gehören, auf denen früher Schwermetalle oder Chemikalien gelagert wurden. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, erfahren Sie auf Anfrage beim Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München beziehungsweise beim Landratsamt. Bei Grundstücken mit früherer gewerblicher Nutzung ist diese Auskunft besonders sinnvoll.
Der Energieausweis
Spätestens bei den Besichtigungen müssen Sie einen Energieausweis vorlegen können; bestimmte Kennwerte gehören allerdings bereits in die Immobilienanzeige. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Der neue Energieausweis 2026 bringt einige Neuerungen mit sich, unter anderem eine einheitliche EU-Energieeffizienz-Skala für Gebäude.
Für ältere Wohngebäude ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich: Das gilt für Häuser mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung erreichen. Ein Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Hauses anhand seiner physikalischen Eigenschaften (Dämmung, Haustechnik etc.) und informiert über Energiebedarf, Effizienzklasse und Modernisierungsempfehlungen der Immobilie. Die Erstellung ist aufwendig und dementsprechend kostspielig. Ab 2027 ist es Eigentümern selbst überlassen, ob sie sich für einen Bedarfsausweis oder einen günstigeren Verbrauchsausweis entscheiden.
Aus Ihren eigenen Unterlagen
Einige Dokumente, die potenzielle Käufer sehen wollen, haben Sie bereits zu Hause:
- Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung, idealerweise aktuell und nachvollziehbar
- Grundrisse aller Geschosse, gern auch bemaßt
- Modernisierungsnachweise: Rechnungen für Dach, Fenster, Heizung, Dämmung, Elektrik
- Wartungsprotokolle für Heizung und Schornsteinfeger (Feuerstättenbescheid)
- Erschließungsbescheide oder Nachweise, dass Erschließungs- und Herstellungsbeiträge bezahlt sind
- Gebäudeversicherung: Police und letzte Beitragsrechnung
- Grundsteuerbescheid
Sonderfälle mit zusätzlichen Unterlagen
In manchen Fällen braucht es zusätzlich zu den Standard-Dokumenten weitere Unterlagen für den Hausverkauf. Spielt Erbbaurecht eine Rolle, gehört der Erbbaurechtsvertrag mit Laufzeit und Erbbauzins dazu. Steht Ihre Immobilie unter Denkmalschutz, sind die Eintragung in die Denkmalliste und ggf. Auflagen der Denkmalbehörde relevant. Bei einem vermieteten Haus oder einer Einliegerwohnung benötigen Sie die Mietverträge, die letzte Mieterhöhung und die Nebenkostenabrechnungen. Verkaufen Sie als Erbengemeinschaft ein Haus, sollten Sie den Erbschein oder das eröffnete Testament sowie – falls vorhanden – eine Vereinbarung der Erben über den Verkauf bereithalten.

Haus verkaufen: Ablauf in München ist anders
In der bayerischen Landeshauptstadt gibt es einige Besonderheiten, die Sie für den reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufs unbedingt im Hinterkopf behalten sollten.
Der Bodenwert bestimmt den Preis
In München ist es keine Seltenheit, dass ein sanierungsbedürftiges Haus aus den 1950er-Jahren einen Preis erzielt, der anderswo für einen Neubau aufgerufen wird. Der Grund hierfür ist das Grundstück. Käufer kalkulieren in guten Lagen häufig mit Abriss und Neubau. Für Sie als Verkäufer heißt das: Der Zustand des Gebäudes ist wichtig, aber das Grundstück mit seinen Bebauungsmöglichkeiten ist in vielen Fällen wesentlich relevanter. Eine Bewertung, die das nicht berücksichtigt, verschenkt Geld oder setzt unrealistische Erwartungen.
Bebauungsplan, § 34 BauGB und Nachverdichtung
Ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder nach § 34 Baugesetzbuch („Einfügen in die Umgebung”) beurteilt wird, bestimmt, was ein Käufer dort bauen darf. Das entscheidet über den Käuferkreis: Eine Familie, die das Haus bewohnen will, zahlt anders als ein Bauträger, der zwei Doppelhaushälften plant. Die Auskunft zum Planungsrecht erhalten Sie bei der Lokalbaukommission beziehungsweise im Bauamt der Gemeinde. Am besten erkundigen Sie sich bereits vor der Vermarktung, damit Sie gezielt die richtigen Käufer ansprechen können.
Erhaltungssatzung und gemeindliches Vorkaufsrecht
In München gelten in zahlreichen Stadtvierteln Erhaltungssatzungen, umgangssprachlich auch ‘Milieuschutz’ genannt. Sie sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bewahren und betreffen vor allem Mehrfamilienhäuser, können aber auch Ein- und Zweifamilienhäuser in den betreffenden Gebieten erfassen. In diesen Gebieten steht der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
Für den Ablauf beim Hausverkauf bedeutet das zweierlei. Erstens: Der Notar holt nach der Beurkundung bei der Stadt eine Erklärung ein, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird (Negativzeugnis). Ohne diese Erklärung kann der Eigentumswechsel nicht im Grundbuch vollzogen werden. Das kostet Zeit, in der Regel einige Wochen. Zweitens: Seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 darf die Gemeinde das Vorkaufsrecht nicht ausüben, wenn das Grundstück bereits entsprechend den Zielen der Satzung genutzt wird. Die Zahl tatsächlicher Vorkaufsfälle in München ist seither stark zurückgegangen. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist eine Ausübung praktisch kaum zu erwarten – eine Prüfung findet aber dennoch statt.
Umland: andere Zuständigkeiten, andere Themen
Wer ein Haus in Unterhaching, Gräfelfing oder Vaterstetten verkauft, hat es nicht mit der Lokalbaukommission zu tun, sondern mit dem Bauamt der Gemeinde und dem Landratsamt. Häufiger als in der Stadt spielen hier noch offene Erschließungsbeiträge eine Rolle, etwa wenn eine Straße erst kürzlich endgültig hergestellt wurde. Klären Sie vor dem Verkauf bei der Gemeinde, ob Beiträge ausstehen, damit das Thema nicht beim Notar verhandelt werden muss.
Typische Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden
Der Verkauf eines Hauses birgt viele Fallstricke, die den Ablauf erschweren oder unerwartete Kosten verursachen können. Ein Bewusstsein für mögliche Fallstricke hilft Ihnen dabei, Probleme zu vermeiden und mit realistischen Erwartungen in die Verkaufsphase zu starten.

Unvollständige oder nicht genehmigte Bauten
Der Klassiker beim Hausverkauf: Der Dachboden wurde in den 1980er-Jahren ausgebaut, die Garage zum Hobbyraum umgestaltet, der Wintergarten angebaut – alles ohne Genehmigung. Solange niemand fragt, fällt das nicht auf. Spätestens mit dem Verkauf des Hauses erkundigt sich die Bank des Käufers danach und bringt damit im schlimmsten Falle den Prozess ins Stocken.
Nicht jede Abweichung ist direkt ein Problem. Manche Änderungen sind in Bayern verfahrensfrei, manche genießen Bestandsschutz. Dennoch sollten Sie darüber informieren, bevor es die Käuferseite entdeckt und das Vertrauen in Sie verliert. Vergleichen Sie deshalb die genehmigten Pläne mit dem tatsächlichen Zustand. Bei Abweichungen lohnt sich ein Gespräch mit einem Architekten, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, oder ob Sie die Abweichung offen kommunizieren und im Preis berücksichtigen sollten.
Sanierungspflichten, die der Käufer erbt
Das Gebäudeenergiegesetz sieht für bestimmte ältere Gebäude Nachrüstpflichten vor. Eine davon betrifft die Dämmung der obersten Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Pflicht nach dem Eigentümerwechsel den Käufer treffen. Für Sie als Verkäufer heißt das: Käufer kalkulieren mögliche Sanierungskosten ein und können diese in die Preisverhandlung einbeziehen.
Mängel verschweigen
„Gekauft wie gesehen” steht in fast jedem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Haus. Der Haftungsausschluss schützt Sie vor Ansprüchen wegen Mängeln, die Sie selbst nicht kannten. Allerdings schützt er Sie nicht, wenn Sie einen Mangel bewusst verschwiegen haben, das Gesetz nennt dies ‘arglistiges Verschweigen’. Egal ob ein feuchter Keller, der schon zweimal unter Wasser stand, der Schwamm im Dachstuhl oder ein Ölschaden im Garten: Wenn Sie davon wissen, müssen Sie es sagen.
Das mag erstmal nach einer Last klingen, bringt aber meist Erleichterung, denn: Ein offen benannter Mangel ist ein Verhandlungsthema. Dagegen ist ein verschwiegener Mangel ein Prozessrisiko, das Sie jahrelang begleitet.
Laufende Finanzierung
Ein Haus mit laufendem Kredit zu verkaufen, ist keine Besonderheit. Die Grundschuld in Abteilung III wird entweder gelöscht (dazu stellt die Bank gegen Rückzahlung des Darlehens eine Löschungsbewilligung aus) oder der Käufer übernimmt sie für seine eigene Finanzierung. Beides wickelt der Notar über den Kaufpreis ab: Ein Teil fließt direkt an Ihre Bank, der Rest an Sie.
Der eigentliche Fallstrick ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn Sie das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen, kann die Bank einen Ausgleich für den entgangenen Zins verlangen. Je nach Restlaufzeit und Zinsniveau ist das ein Betrag, der die Verkaufsrechnung deutlich beeinflusst. Fragen Sie Ihre Bank früh nach einer entsprechenden Berechnung und prüfen Sie, ob die zehnjährige Kündigungsfrist nach Vollauszahlung bereits greift.
Steuern: Spekulationsfrist und Drei-Objekt-Grenze
Die Spekulationsfrist kann hier nur kursorisch angerissen werden, denn im Einzelfall sollten Sie sich von einem Steuerberater verbindlich beraten lassen. Steuerpflichtig ist der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen – es sei denn, Sie haben das Haus im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt. Bei geerbten Häusern tritt der Erbe in die Frist des Erblassers ein; entscheidend ist also, wann dieser das Haus erworben hat.
Eine zweite Grenze betrifft Eigentümer, die mehrere Objekte verkaufen: Veräußern Sie innerhalb von rund fünf Jahren mehr als drei Objekte, können Sie als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden. Dies bringt andere Besteuerung mit sich. Bei Erbengemeinschaften mit mehreren Immobilien ist das ein Punkt, den Sie vor dem ersten Verkauf klären sollten.
Erbengemeinschaft und Scheidung
Gehört das Haus mehreren Personen, müssen alle dem Verkauf zustimmen und beim Notar unterschreiben oder sich vertreten lassen. Das ist beispielsweise bei einer Erbengemeinschaft mit drei Geschwistern in drei Städten organisatorisch lösbar. Es wird vor allem dann zum Problem, wenn sich die Erben nicht einig sind. Als letztes Mittel bleibt die Teilungsversteigerung, ein Verfahren, das fast immer weniger erlöst als ein freier Verkauf. Bei Trennung und Scheidung gilt dasselbe: Stehen beide Parteien im Grundbuch, müssen beide dem Verkauf zustimmen.
Unser Rat aus Erfahrung: Einigen Sie sich auf das Verfahren, bevor Sie über den Preis sprechen. Wer den Verkauf gemeinsam an einen Dritten gibt, nimmt viel Konfliktpotenzial aus der Familie.
Falscher Angebotspreis
„Wir starten mit einem höheren Preis, runtergehen können wir immer noch.” Das klingt plausibel, funktioniert in München aber schlecht. Die ernsthaft interessierten Käufer für Ihr Haus beobachten den Markt seit Monaten. Sie sehen ein Angebot, das über dem Marktwert liegt, und warten. Nach acht Wochen ohne Resonanz senken Sie den Preis. Nun sehen alle Kaufinteressenten, dass das Haus bereits lange am Markt ist und der Preis nachgibt. Ihre Verhandlungsposition ist somit schlechter als am ersten Tag.
Ein realistischer Einstiegspreis, der auf einer fundierten Bewertung beruht, erzeugt in den ersten Wochen die meiste Nachfrage. Und Nachfrage ist das, was beim Hausverkauf den Preis macht.
Unsichere Käuferfinanzierung
Ein Notartermin, der platzt, weil die Finanzierung nicht steht, kostet Sie Wochen – und unter Umständen den zweitbesten Interessenten, der inzwischen woanders gekauft hat. Verlangen Sie vor der Reservierung eine schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank. Seriöse Käufer haben sie bereits vorliegen oder besorgen sie innerhalb weniger Tage.
Der Notartermin: Was Sie vorher klären sollten
Der Kaufvertrag für ein Haus ist umfangreicher als für eine Wohnung, weil das Grundstück und seine Belastungen mitgeregelt werden. Einige Punkte sollten geklärt sein, bevor der Entwurf entsteht:
- Übergabetermin und ob das Haus geräumt oder mit bestimmten Einbauten übergeben wird
- Mitverkauftes Zubehör: Einbauküche, Markise, Gartenhaus, Saunakabine – was bleibt, was geht, und welchen Anteil dies am Kaufpreis hat
- Öltank und Heizung: Restbestand Heizöl, Entsorgungspflicht des Tanks bei Stilllegung
- Grundschuld: Löschung oder Übernahme, Abstimmung mit Ihrer Bank
- Erschließungsbeiträge: Wer trägt eventuell noch ausstehende Beiträge?
- Dienstbarkeiten in Abteilung II: bleiben bestehen, der Käufer muss sie kennen
Ist ein Verbraucher beteiligt (beim privaten Hausverkauf also praktisch immer), muss der Vertragsentwurf den Beteiligten mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Nutzen Sie diese Zeit und lesen Sie den Entwurf. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und erklärt, was im Vertrag steht; er berät Sie aber nicht in Ihrem Interesse.
Fazit: Gut vorbereitet verkauft sich ein Haus stressfrei
Ein Hausverkauf in München ist kein Sprint, bei guter Organisation aber auch keine Zumutung. Die meisten Schwierigkeiten, die wir in über 40 Jahren im Immobiliengeschäft gesehen haben, entstanden nicht durch den Markt, sondern durch fehlende Vorbereitung: Egal ob Bauunterlagen, die erst beim Notar gesucht wurden oder Erben, die sich nach dem ersten Angebot uneinig wurden – stressige Zwischenfälle lassen sich vermeiden.
Sind die Unterlagen vollständig, der Wert des Hauses realistisch eingeschätzt und alle Besonderheiten des eigenen Grundstücks bekannt, kann aus einer Position der Ruhe verhandelt werden. Das ist am Ende mehr wert als jede Verkaufstaktik.
Wenn Sie den Verkauf Ihres Hauses planen und wissen möchten, wo Sie stehen: Wir bewerten Ihr Haus kostenfrei und unverbindlich – mit DEKRA-zertifizierter Sachkunde und dem Blick für das, was Ihr Grundstück in München ausmacht.
Häufige Fragen zum Haus verkaufen Ablauf
Wie lange dauert es, ein Haus zu verkaufen?
Vom ersten Bewertungsgespräch bis zur Schlüsselübergabe vergehen in der Regel mehrere Monate. Die Vermarktung selbst dauert bei realistischem Preis meist einige Wochen. Hinzu kommen die Vorbereitung der Unterlagen und die Abwicklung nach dem Notartermin, die allein vier bis acht Wochen beansprucht. Der genaue Ablauf beim Hausverkauf ist allerdings sehr individuell und kann nicht pauschal berechnet werden.
Welche Unterlagen brauche ich zwingend für den Hausverkauf?
Unverzichtbar sind ein aktueller Grundbuchauszug, die Baugenehmigung mit genehmigten Bauplänen, die Flurkarte, eine Wohnflächenberechnung, Grundrisse und der Energieausweis. Je nach Situation kommen Erbschein, Erbbaurechtsvertrag, Mietverträge oder Denkmalschutzunterlagen hinzu.
Kann ich mein Haus verkaufen, wenn noch ein Kredit läuft?
Ja. Die Grundschuld wird über den Notar entweder gelöscht oder vom Käufer übernommen, der Kaufpreis fließt anteilig direkt an die Bank. Zu prüfen ist vorab, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Muss ich Mängel am Haus offenlegen?
Mängel, die Sie kennen, müssen Sie dem Käufer mitteilen. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
Was ist das gemeindliche Vorkaufsrecht und betrifft es mein Haus?
In Gebieten mit Erhaltungssatzung hat die Stadt München ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der Notar holt nach der Beurkundung eine Erklärung der Stadt ein, ob sie es ausübt. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist eine Ausübung praktisch kaum zu erwarten, die Prüfung verlängert die Abwicklung aber um einige Wochen.
Brauche ich einen Energieausweis, bevor ich das Haus inseriere?
Ja. Bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis müssen bereits in der Anzeige stehen, der Ausweis selbst ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen.
Die Citigrund Immobilien GmbH ist ein familiengeführtes Münchner Maklerunternehmen und begleitet Eigentümer seit 1984 beim Verkauf und bei der Bewertung von Immobilien in München und Umgebung. Geschäftsführerin Edith Schwimmer und ihr Team setzen auf DEKRA-zertifizierte Immobilienbewertung, persönliche Beratung und eine schriftlich fixierte Leistungsgarantie.
