Homeoffice – Produktives Arbeiten in den eigenen vier Wänden
Durch die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung der Berufswelt können viele Arbeitnehmer vermehrt von Zuhause aus arbeiten. Bedingt durch die Corona-Pandemie sind ebenfalls steigende Zahlen der Beschäftigten im Homeoffice zu beobachten. Der Arbeitsalltag wird somit immer mehr in den eigenen vier Wänden gestaltet.
Damit die Arbeitszeit effizient genutzt werden kann, sollte darauf geachtet werden, sich einen hellen und ruhigen Arbeitsplatz innerhalb der Wohnung/des Hauses einzurichten, zudem sollte der Tag inhaltlich mit einem fixen Zeitplan strukturiert werden. Um mit den Kollegen in Kontakt zu bleiben und Aufgaben im Team gemeinsam bearbeiten zu können, lassen sich ideal virtuelle Treffen über verschiedene Online-Anbieter vereinbaren. Wichtig bei der Arbeit im Homeoffice sind allerdings auch Pausen an der frischen Luft und genügend Bewegung – mit der richtigen Balance zwischen Arbeit und kurzen Erholungsphasen lässt sich der Tag im Homeoffice produktiv und zielführend gestalten.
Wussten Sie schon?
Wer in den Jahren 2020 und 2021 im Homeoffice gearbeitet hat, kann diese Tätigkeit jetzt steuerlich absetzen! Ein Teilbetrag der Kosten können über die Steuererklärung zurückgezahlt werden.
Wichtig sind folgende Punkte:
- Das heimische Arbeitszimmer kann nur steuerlich abgesetzt werden, wenn dort fast ausschließlich gearbeitet wird! Achtung: Keine private Nutzung.
- Pro Tag im Homeoffice wird es eine Steuerpauschale von € 5,00 geben
(maximal für 120 Tage, somit ein Gesamtbetrag von € 600,00). - Experten raten, eine schriftliche Bestätigung der Zeit im Home-Office beim
Arbeitgeber einzuholen. - Ob sich die Pauschale lohnt, kommt immer auf den Einzelfall an.
- Die Pauschale zählt zu sogenannten Werbungskosten (Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf). Die Kosten werden pauschal für jeden Arbeitnehmer in einer Höhe von € 1.000,00 angerechnet.
- Wer mit Werbungskosten inkl. der Home-Office Pauschale über € 1.000,00 kommt, wird zusätzlich entlastet.
- Die Pauschale gilt für Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021! Achtung: Befristeter Zeitraum.
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