Grundsteuerreform 2022

Im Jahr 2018 wurde das System zur grundsteuerlichen Bewertung als verfassungswidrig eingestuft und eine entsprechende Nachbesserung von Seiten der Regierung wurde nötig. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts damals: gleichartige Grundstücke werden nach der alten Grundsteuer unterschiedlich bewertet, was gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Im Zuge dessen müssen alle Grundstücke und Gebäude in Deutschland neu bewertet werden. Dafür müssen alle Eigentümer von Häusern, Wohnungen, Gewerbebauten oder Ackerflächen zwischen Sommer und Herbst 2022 die für eine neue Bewertung relevanten Informationen an die Finanzbehörden melden, die anschließend eine neue, auf diesen Informationen basierende Berechnung der Grundsteuer ansetzen werden.

Alle Grundstückseigentümer haben vom 1. Juli und 31. Oktober 2022 Zeit, alle wichtigen Daten zu Haus, Wohnung, Grundstück oder Bürogebäude dem Finanzamt zu übermitteln, die es braucht, um eine neue Bewertung durchzuführen. Diese Erhebung, die schätzungsweise 36 Millionen bebaute und unbebaute Grundstücke betrifft, ist notwendig, um die neue – gerechtere – Grundsteuer zu berechnen. Die neuen Berechnungsmethoden werden ab dem Steuerjahr 2025 angewendet werden. Die sogenannte „Erklärungen zur Feststellung des Grundstückswerts“ muss über das Steuerportal Elster.de online eingereicht werden.

Hier erfahren Sie mehr über die Grundsteuerreform 2022.